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News – Annegret Kramp-Karrenbauer, Aschermittwoch, Robert Mueller, Donald Trump

Ein Blick ins Archiv zeigt aber, dass in der Geschichte der Bundesrepublik schon weit verletzender geredet wurde, gerade zum Karnevalsende. Erinnert sei hier an Franz Josef Strauß. Sehen wir es also positiv. Fertig nicht schuldig, dass dieses Niveau am heutigen Tag unterschritten wird. Wie kann es sein, dass Internet-Giganten wie Google, Facebook, Apple oder Airbnb in Deutschland und Europa kaum oder gar keine Steuern zahlen? In kaum einer Politikerrede fehlt diese voller Empörung vorgetragene Frage. Allein, es geschieht nichts, zumindest in Deutschland nicht. Noch genauer: im Bundesfinanzministerium. Dort verweist man routiniert aufs Bemühen, eine internationale Regelung zur gerechten Besteuerung der Giganten zu erreichen. Doch realistisch ist dieses Ziel nicht, zeitnah grad nicht. Wie beherzte Politik aussieht, kann der deutsche Finanzminister Olaf Scholz nun in Paris beobachten. Dort verkündete Finanzminister Bruno Le Maire gestern, dass Frankreich bald eine nationale Digitalsteuer erheben werde. Konkret geplant sind drei Prozent für jene Unternehmen, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen jährlichen Umsatz von 750 Millionen Euro weltweit und davon überaus 25 Millionen Euro in Frankreich erwirtschaften.

Der EuGH gab dem Mann nun Recht. Die österreichische Regelung stelle eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion dar, hieß es in einer Mitteilung. Das Gericht wies in der Begründung obendrein darauf hin, dass ein Arbeitnehmer allein durch die formale Angehörigkeit zu jenen vier Kirchen in den Genuss des Feiertages komme. Es sei nicht notwendig, dass er an dem Tag auch tatsächlich „eine bestimmte religiöse Pflicht erfüllen muss“. Der Europäische Gerichtshof hat eine Regelung in Österreich gekippt, den Karfreitag nur Angehörigen bestimmter Religionen als bezahlten Feiertag zu gewähren. Vielmehr stehe ihm frei, den Tag „nach seinem Belieben“ neben Verschiedenem zu Erholung und Freizeit zu nutzen. Zur Wahrung der Religionsfreiheit sei ein solcher freier Tag unwichtig. Denn der Religionsfreiheit werde in Österreich für Angehörige anderer Konfession auf andere art Rechnung getragen, argumentierte der EuGH. Es bestehe nämlich eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser müsse Beschäftigten unter bestimmten Umständen erlauben, sich für die Dauer bestimmter religiöser Riten von welcher Arbeit zu entfernen. Solange Österreich die Regelung nicht geändert habe, müssen private Arbeitgeber nun auf Bitte auch Arbeitnehmern anderer Konfession für Karfreitag einen Feiertag gewähren, folgerten die Luxemburger Richter. Wenn der Arbeitgeber dies verweigere, müsse er auch ihnen den Feiertagszuschlag zahlen. Über dieses Thema berichtete NDR Info am 22. Januar 2019 um 11:45 Uhr.

Auch die Aktie der Shop Apotheke wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen. Die Deutsche Bank hat die Einstufung auf „Buy“ mit einem Kursziel von 53 Euro belassen. Die Strategen des Bankhauses nahmen die von Analyst Alexander Thiel beobachtete Aktie der Online-Apotheke in einer am Freitag vorliegenden Studie auf die Liste der „German Stock Ideas“ auf. Das Unternehmen sei in großen Endmärkten aktiv und profitiere vom Trend zur Online-Bestellung von Medikamenten, der noch im frühen Stadium sei. Regulatorische Risiken, die den Kurs bislang gebremst hätten, seien zu Ende gebracht. Die Berenberg Bank hält ein Investment in Versandapotheken ebenfalls für empfehlenswert und beurteilt sowohl Zur Rose als auch die Shop Apotheke mit „Buy“. Insbesondere die flächendeckende Einführung von elektronischen Rezepten könne positive Auswirkungen auf die Aktien haben. Experte. Nach Analysten der Berenberg Bank liege das Kursziel für Zur Rose bei 170 Fr.. Gefahr könnte aus den USA drohen. Denn schon jetzt kooperiert Amazon mit verschiedenen stationären Apotheken, die ihre Produkte anbieten. Dass Amazon in den europäischen Arzneimittelversand einsteige, sei laut Experten auf kurze oder mittlere Sicht unwahrscheinlich. à la longue sei die Übernahme einer Online-Apotheke und damit der Schritt in den europäischen Markt aber durchaus denkbar.

In diesem Wahlkampf waren Aussagen möglich, die früher undenkbar schienen. Direkte Vergleiche zwischen Trump und Hofer halte ich jedoch für falsch: Hofer hat sich als sanft und freundlich präsentiert – gegenüber Trump. Und während der US-Unternehmer auf Konfrontation mit seiner Partei gegangen ist, kann sich Hofer der Unterstützung durch die FPÖ Kenntnis haben. Bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Sonntag könnte in der Alpenrepublik erstmals ein Rechtspopulist zum Staatsoberhaupt gewählt werden. Gemeint ist der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer, der in Umfragen gleichauf damit grünen Kandidaten Alexander Van der Bellen liegt. Nach einem elfmonatigen, von Pannen, Pleiten und üblen Schlammschlachten geprägten Wahlkampf ist der Ausgang des Urnengangs völlig offen. In der ersten Runde der Bundespräsidentenwahl im April hatte der 45-jährige Hofer die Kandidaten der Parteien aus dem Rennen geworfen, die die österreichische Politik seit vielen Jahren dominierten. Die Bewerber der sozialdemokratischen SPÖ und der konservativen ÖVP schieden mit mageren elf Prozent aus. Stattdessen kam der meist höflich und lächelnd auftretende FPÖ-Vize mit rund 35 Prozent unerwartet auf den ersten Platz. Die Stichwahl im Mai gewann zwar der 72-jährige Van der Bellen zunächst mit einem hauchdünnen Vorsprung von 31.000 Stimmen, doch die rechtsgerichtete FPÖ zog wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl vor Gericht – und bekam Recht. Fassungslos nahmen die österreichischen Wähler und der Rest Europas dann die nächste Panne zur Kenntnis: Die geplante Wiederholung der Stichwahl Anfang Oktober musste wegen eines nicht haftenden Klebers auf den Briefwahlumschlägen geändert werden.

Vor dem EU-Innenministertreffen am Donnerstag rief die Migrationsorganisation der Vereinten Nationen die Mitgliedsstaaten zu Solidarität mit Italien auf. Die Küsten Italiens, Griechenlands, Zyperns und Spaniens erreichten laut IOM 2017 insgesamt 101.210 Menschen. Im selben Zeitraum im vergangenen Jahr gingen mit rund 231.500 Menschen noch auffallend doppelt so viele an Land. Der starke Rückgang lässt sich mit dem Abkommen zwischen der EU und der Türkei erklären, das im vergangenen Jahr in Kraft gesetzt wurde. Es sieht vor, dass die Türkei den Flüchtlingszustrom eindämmt und die EU alle Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen und kein Asyl erhalten, zurückschicken kann. 158.527 Ankünfte in Griechenland im vergangenen Jahr stehen rund 9300 diesjährig gegenüber. EU-Kommissar Günther Oettinger plädierte dafür, das Abkommen zu verlängern. CDU-Politiker der Zeitung „Welt“. Über dieses Thema berichtete WDR 5 am 04. Juli 2017 um 13:Null Uhr und null Minuten und Deutschlandfunk am 04. Juli 2017 um 14:00 Uhr.

Österreich will wegen der Pkw-Maut Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Seit Anbeginn hat Österreich gewarnt, kritisiert und gedroht – nun macht die Regierung ernst im jahrelangen Streit grob gesagt geplante Pkw-Maut auf deutschen Straßen. Österreich will vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland einreichen. Die Gebühr sei diskriminierend, sagte der österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried: „Das ist eine reine Ausländer-Maut.“ Und diese, so hatte es Leichtfried auch in der Vergangenheit schon mehrfach betont, sei nicht mit den Grundwerten der EU vereinbar. Österreich zeigt sich überzeugt, mit seiner Klage Recht zu behalten. Ein Gutachten, das die österreichische Regierung in Auftrag gegeben hatte, stellte dem Rechtsverfahren gute Erfolgschancen in Aussicht. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hält trotzdem am Maut-Zeitplan fest. CSU-Politiker im Interview hierbei Bayerischen Rundfunk. Österreich habe seine „Maut-Maulerei“ schon früher nichts genutzt und es werde sich mit seinen „schwachen Argumenten“ auch vorm EuGH nicht durchsetzen. Die Frage, ob der Gerichtshof gegen die Maut entscheiden könnte, steht für Dobrindt um kein Haar im Raum.