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Österreich klagt gegen Pkw-Maut – Dürfen Die das überhaupt?

Österreich zieht gegen die deutsche Pkw-Maut vor den Europäischen Gerichtshof. Und darf ein anderes Land überhaupt gegen ein nationales Gesetz klagen? Die wichtigsten Fragen und Antworten. Was ist der Streitpunkt? Innerhalb der Europäischen Union herrscht das „Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit“. Will sagen: Bürger eines (anderen) EU-Mitgliedsstaates dürfen nicht schlechter auf der tagesordnung stehen als die Bürger des eigenen Landes. Sowohl offene als auch verdeckte Diskriminierung darf es nicht geben. Österreich sagt, genau das sei aber bei der deutschen Pkw-Maut der Fall: Sie gelte faktisch extra für Ausländer. Denn die Kosten der Maut-Plakette soll deutschen Staatsbürgern ja auf die Kfz-Steuer angerechnet werden. Sie müssten also nicht „draufzahlen“, weil sie an einer anderen Stelle entlastet werden. Österreicher oder andere Ausländer, die mit ihrem Auto nach Deutschland fahren, werden dagegen voll zur Kasse gebeten. Deshalb würden sie diskriminiert, also schlechter gestellt als Deutsche. Wieso kann Österreich überhaupt gegen ein deutsches Gesetz klagen? Natürlich ist das „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung vom Bundesfernstraßen“ (so die offizielle Bezeichnung der Pkw-Maut) ein deutsches Gesetz. Allerdings dürfen nationale Gesetze nicht EU-Recht zuwiderlaufen. Verstößt ein Staat gegen seine Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Wahrhaft ist es meistens die EU-Kommission, die ein solches Verfahren eröffnet.

Genau diese rechtliche Rückfall-Position, wackelt nun auch. Man prüfe derzeit, ob auch Standardvertragsklauseln bspw. genannte Binding Corporate Rules, mit denen multinationale Konzerne den Datenschutz für ihre Mitarbeiter regeln, nach dem „Safe Harbor“-Urteil generell hinfällig sind, erklärte der Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, Michael Ronellenfitsch, gegenüber NDR Info. Bis Ende Januar 2016 soll über diesen Punkt Klarheit herrschen. Bis dahin wolle man gegen betroffene Firmen nicht gezielt vorgehen. Dieses Moratorium hat allerdings eine Lücke: Sollten sich betroffene Kunden oder Mitarbeiter eines Unternehmens bei einer Datenschutzbehörde beschweren, müsste die dennoch befasst sein und den individuellen Fall prüfen. Dem jeweiligen Unternehmen würde dann möglicherweise noch vor Februar 2016 eine Abmahnung drohen. Datenschützer Caspar. In der Zwischenzeit bereiten sich zahlreiche Datenschutzbehörden auf die Zeit nach Februar 2016 vor und fragen bei Unternehmen ab, auf welcher rechtlichen Basis sie Daten in die USA schicken. Hessen und Hamburg machten hier bereits den Anfang, andere Bundesländer wollen nachziehen.

Von Anbeginn hatte Österreich die geplante Pkw-Maut auf deutschen Straßen kritisiert, nun will die Regierung Klage vorm Europäischen Gerichtshof einreichen. Die Niederlande wollen sich der Klage anschließen. Österreich will im Streit annäherungsweise von Deutschland beschlossene Pkw-Maut vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen. Diesen Schritt hatte die Regierung bereits Ende des vergangenen Jahres angekündigt. Die Gebühr sei diskriminierend, sagte der österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried: „Das ist eine reine Ausländer-Maut.“ Und diese, so hatte es Leichtfried auch in der Vergangenheit schon mehrfach betont, sei nicht eine der Grundwerten der EU vereinbar. Die Maut, die ab 2019 auf deutschen Straßen gelten soll, sieht vor, dass deutsche Autobesitzer für die Fahrt auf allen Straßen zahlen. Gemäß Wagen-Typ und Schadstoffausstoß kann sie bis zu 130 Euro kosten. Autofahrer aus dem Ausland müssen extra für die Nutzung der deutschen Autobahnen zahlen. Aber – und das ist Österreichs großer Kritikpunkt – dem deutschen Autofahrer sollen seine Kosten durch Steuersenkungen quasi ersetzt werden.

Russlands Präsident Putin hat seine erste Auslandsreise nach der Wiederwahl genutzt, um für ein Ende der Sanktionen zu werben. Doch bei diesem problem kamen ihm weder Österreichs Präsident, noch der Kanzler entgegen. Bei seinem Besuch in Österreich hat Russlands Präsident Wladimir Putin die Aufhebung der internationalen Sanktionen gegen sein Land gefordert. Die Strafmaßnahmen hätten nicht funktioniert. Beide Seiten würden von einem Ende profitieren, erklärte Putin nach einem Treffen hierbei österreichischen Präsidenten Alexander Van der Bellen. Van der Bellen sagte, Österreich strebe immer danach, Spannungen zu reduzieren und werde das auch in der Zukunft tun. Was die Sanktionen angehe, werde Österreich jedoch in Absprache mit das EU handeln. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz erklärte, dass Österreich die Entscheidungen der Europäischen Union, einschließlich der Strafmaßnahmen gegen Russland, aufrecht erhalten werde, wenns am 1. Juli für Zeitspanne die EU-Ratspräsidentschaft übernehme. Österreich werde aber daran arbeiten, die Beziehungen zwischen der EU und Russland zu verbessern, so der Kanzler. Man hoffe auf Fortschritte in der Ostukraine, damit die Sanktionen wie im Abkommen von Minsk vorgesehen In kleinen Schritten gelockert werden könnten.